Allgemeine Geschäftsbedingungen

AS-Catering & Service.    Erhardstraße 12    9688 Bad Kissingen      as@as-catering.de

Für die Zufriedenheit beider Parteien – unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Unser größtes Ziel sind zufriedene Kunden und begeisterte Gäste.

Sie als Kunde möchten, dass das bestellte Essen pünktlich und in der richtigen Qualität geliefert wird und all Ihre Wünsche bezüglich des Festes erfüllt werden. Gleichzeitig erwarten wir als Caterer dafür die pünktliche Zahlung einer angemessenen Vergütung. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir Konditionen, die sich in langjähriger Erfahrung bewährt haben, in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst. Nicht alle Punkte treffen für Ihre Veranstaltung zu. Die Konditionen sind jedoch in der Branche üblich und zum Großteil auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte an.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragsbestätigung – in mündlicher oder schriftlicher Form – fester Vertragsbestandteil und sind damit gültig. 

Grundsätzliches

AS-Catering & Service liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung. Abweichende Bedingungen der Kunden sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

Vertragsabschluss

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von AS-Catering & Service angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

Termine

Bei sämtlicher Bestellung benötigen wir mindestens 14 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die uns dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der gemeldeten Personenzahl. Eine Korrektur nach unten ist nicht möglich. Werden mehr Personen als angegeben von uns verköstigt, wird der Mehraufwand berechnet.

Kalkulation/Angebot

Die Angebote werden für die vom Kunden genannte Personenzahl kalkuliert. Ändert sich diese um mehr als 5 % muss neu kalkuliert werden. Alle Pro-Personen-Preise verlieren dann ihre Gültigkeit.

Für Kinder bis 10 Jahre berechnen wir halbe Portionen. Für Jugendliche ab 10 Jahren berechnen wir volle Portionen. Sofern bei der Veranstaltung Personal des Kunden, Musiker oder DJ mit verköstigt werden sollen, ist dies ebenfalls vor der Veranstaltung mitzuteilen. Dementsprechend erhöht sich die Gesamtpersonenzahl.

Lieferung/ Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.

Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/ Vertrag angegeben. AS-Catering & Service ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten überplanmäßig erhöhen. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 35 % in Rechnung zu stellen. 14 Tage vor der Veranstaltung werden weitere 35 % der Auftragssumme fällig. Nach der Veranstaltung wird eine Schlussrechnung nach tatsächlichem Aufwand erstellt. Diese ist sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Wir weisen darauf hin, dass bei allen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Staatsbad Bad Kissingen GmbH stattfinden, eine Provision von 10 % des Rechnungsbetrages an die Staatsbad Bad Kissingen GmbH abgegeben werden muss. Diese Provision kommt

Zu unserem Rechnungsbetrag hinzu und wird als Durchlaufender Posten von uns weitergegeben.

Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zur Zeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

Mängel

Weist die von uns gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

Außerplanmäßige Aufwendungen

Ergeben sich vor oder während der Veranstaltung außerplanmäßige Aufwendungen zum Beispiel im Personalbereich behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Aufräumarbeiten bei Abholung des Equipments.

Zusätzliche Aufwendungen wie Gebühren und Ausnahmegenehmigungen sind vom Kunden zu organisieren und zu tragen.

Lieferkosten

Für die Anlieferung und Abholung innerhalb von Bad Kissingen berechnen wir eine Pauschale laut Angebot. Alle Lieferungen außerhalb Bad Kissingens werden je gefahrenen Kilometer abgerechnet. Hinzu kommen die Personalkosten.

Die gleichen Kosten fallen bei Rückholung des Leerguts an.

Service

Wird Servicepersonal von uns gestellt, so werden die Aufgabenbereiche im Vorfeld genau beschreiben. In der Regel liefern wir das Buffet, bauen es auf und geben es aus.

Es ist möglich, dass Sie als Kunde sich selbst um den Getränkeservice und das Abservieren kümmern.

Eine Vermischung von unseren Mitarbeiter/innen und ihren Servicehilfen für den Service am Tisch des Gastes ist nicht sinnvoll und deshalb nicht möglich.

Die Kosten für unsere Mitarbeiter/innen entnehmen Sie dem Angebot.

Risiken der Veranstaltung

Sie als Auftraggeber tragen die Risiken Ihrer Veranstaltung. Etwaige Schäden an Gebäuden oder am Inventar, die weder durch Vorsatz noch durch Fahrlässigkeit entstehen, trägt der Auftraggeber.

Stornierungen

Jede Kündigung/Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde berechtigt, eine Veranstaltung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen gegen Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen („Stornierung“).

Folgende Stornogebühren werden fällig, bei Stornierung

  • –  8 Wochen und mehr vor der Veranstaltung: 35 % der Auftragssumme,
  • –  zwischen 8 und 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
  • –  zwischen 3 Wochen und 8 Tagen vor der Veranstaltung: 75% der Auftragssumme
  • –  7 Tage vor der Veranstaltung oder kürzer: 100% der Auftragssumme

Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei AS- Catering & Service maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung bleibt davon unberührt.

AS-Catering & Service steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn

  1. der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Zahlung in Verzug gekommen ist,
  2. durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder die Veranstaltung gegen geltende Gesetze verstößt,
  3. die Mieträume infolge von höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können,
  4. die vertraglich vereinbarte Kaution seitens des Kunden nicht bezahlt wird,
  5. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird,
  6. der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht,
  7. der Kunde einer von ihm übernommenen wesentlichen vertraglichen Verpflichtung trotz schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt.

Macht AS-Catering & Service von seinem  außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, hat der Kunde allein wegen der Kündigung ohne Hinzutreten weiterer Umstände weder Anspruch auf Schadensersatz, noch auf Ersatz seiner Auslagen oder des entgangenen Gewinns. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden einen Ersatztermin einzuräumen.

Haben wir vor einer frühzeitigen Vertragsbeendigung bereits in Ausführung des Auftrags Arbeiten begonnen oder Aufwendungen gemacht, werden wir diese vom Kunden einfordern; diese sind auf eine etwa zu bezahlende Stornogebühr anzurechnen.

Mängel

Bei berechtigten Mängeln steht uns das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt transportiert werden. AS- Catering & Service haftet nicht nach Ablieferung beim Kunden oder Übergabe für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unseren Preislisten aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten aus saisonalen Gründen nicht verfügbar sein sollten und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

Transportbehälter
Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Speisen pfleglich zu behandeln; er hat diese auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist.

Vertragszweck
Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und an dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangener Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, bitten wir um frühzeitige Benennung des korrekten Rechnungsempfängers.

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund von AS- Catering & Service oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

Infrastruktur

Strom, Wasser, Abwasser und die geeigneten Räumlichkeiten werden für uns als Caterer zur Verfügung gestellt. Eine passende Zu- und Abfahrt für unsere Fahrzeuge muss gewährleistet sein. Alle im Vorfeld besprochenen Gegebenheiten (wie zum Beispiel bereitstehendes Equipment für das Buffet) müssen eingehalten werden.

Müll

Laut Lebensmittelhygienegsetz ist es uns nicht erlaubt, Veranstaltungsabfälle und Biomüll in unseren Betrieb bzw. mit unseren Fahrzeugen zurückzunehmen. Der Veranstalter muss deshalb für die Bereitstellung geeigneter Müll- und Biocontainer sorgen.

Ist dies nicht möglich, muss eine Vereinbarung getroffen werden. In Ausnahmefällen entsorgen wir dann den Müll zu einem Preis von 15,00€ pro Müllsack.

Transport, Gefahrenübergang
Sofern Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse nicht an mobilen Theken

erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

  1. a)  Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von AS- Catering & Service.
  2. b) Wir übernehmen für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.

Haftung

Für Schäden haftet AS- Catering & Service, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur,

  • –  soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
  • –  bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • –  bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • –  bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben.

Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet AS-Catering & Service nicht.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen an Dritte verteilt.

Soweit die Haftung von AS-Catering & Service ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Mitbringen von Speisen

Das Mitbringen von Speisen vom Kunden ist aus lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht gestattet.

Reste von Speisen und Getränken werden aufgrund der Lebensmittelhygiene nicht ausgehändigt.

Miete Equipment

Gerne leihen wir Ihnen das nötige Equipment für Ihre Veranstaltung. Vom Kaffeelöffel bis zum Zelt mit Bestuhlung, fast alles ist möglich, Wir haben einen großen Fundus, auf den wir zurückgreifen können. Was wir nicht selbst im Leihservice haben, organisieren wir mit unseren Vertragspartnern für Sie. Hier unsere Rahmenbedingungen für die Miete von Equipment.

 Alle Mietpreise gelten pro Stück für eine Mietperiode von 3 Tagen, sofern nicht ein Pauschalpreis angegeben wird. Die Anlieferung erfolgt zur Bordsteinkante. Auf- und Abbau werden nach Aufwand abgerechnet. Mängel müssen sofort reklamiert werden. Bei der Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt müssen die Mietgegenstände sortiert bereitgestellt werden. Besteht das Mietgut aus einer Vielzahl von Gegenständen, ist der Mieter damit einverstanden, dass die vollständige Kontrolle in unseren Reinigungs- und Lagerräumen stattfindet. Wir erklären, dass in der Zeit der Abholung und des Transports bis zur Aufnahme des Bestands keine Verluste entstehen.

Bruch und Fehlmengen

Von Ihnen verschuldete Bruch und Fehlmengen des Equipments berechnen wir zu Wiederbeschaffungskosten.

Die vereinbarte Miete versteht sich ausschließlich für das Mietgut selbst, ohne Personalkosten, Transport, Versicherung, Betriebsstoffe usw. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
Das Mietgut wird dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung von uns erforderlich. Wir haben danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.
Wenn der Kunde das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Kunde uns umgehend darüber informieren. Des weiteren trägt der Kunde eventuelle Schadensersatzansprüche weiterer Kunden, die wegen des Versäumnisses nicht ihr Mietgut bekommen konnten.

Reinigung Equipment

Sofern die Reinigung nicht im Mietpreis enthalten ist, verrechnen wir für nicht gereinigte Gegenstände eine Reinigungsgebühr in Höhe des hälftigen Mietpreises bzw. eine Pauschale Aufwandsentschädigung. Bei extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, anfallende Kosten weiterzugeben.

Kaution

Wir behalten uns das Recht vor, bei größeren Aufträgen eine Sicherheit in Form einer Bargeldkaution, Bankbürgschaft o.ä. zu verlangen.
Nach Ablauf des Leistungszeitraumes wird die Rückzahlung des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn das Mietgut zurückgegeben wurde und wir die Möglichkeit hatten, das Mietgut auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und alle Ansprüche aus dem Vertrag befriedigt sind.

Stornierung von Equipment

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftrag bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn zu stornieren, ohne das ihm hierdurch Kosten entstehen, es sein denn, wir haben Fremdmaterial angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdmaterial erhöhte Kosten, dann hat der Kunde diese zu erstatten.
Erfolgt die Stornierung des Equipments nach dieser Frist, wird ein pauschaler Schadensersatz wie folgt berechnet:
– Bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin:  -> 40%
– Bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin:  -> 60%
– Bis zu 1 Wochen vor dem vereinbarten Termin  : -> 80%
– Ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin:            -> 100%

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
Geht Schmitts Catering & Service für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden Kosten zu ersetzen.

Abholung und Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das Mietgut durch den Kunden selbst abgeholt und zurückgebracht. Ein Transport durch AS-Catering & Service ist gegen Aufpreis möglich. Das Mietgut wird bei Anlieferung bis hinter die erste Türe ebenerdig gebracht. Für die Anlieferung des Mietgutes ist, sofern die Veranstaltungsgröße dies erfordert, eine LKW taugliche Zufahrt notwendig. Sollte der Ladeweg länger als 30 m sein, stellt der Kunde ausreichend Helfer zum Be- und Entladen zur Verfügung.
Am vereinbarten Abholtag muss das Mietgut zum vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Türe ebenerdig bereitstehen.
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Mietgut vorschriftsmäßig in ein geschlossenes Fahrzeug geladen wird. Auf Spanngurte, Schutzdecken sowie entsprechende Befestigungsmöglichkeiten ist zu achten.
Mit der Übergabe des Mietgutes geht die Gefahr auf den Kunden über.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, oder Betriebsstörungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er an der Leistung kein Interesse mehr hat, bzw. die Abnahme unzumutbar ist.
Das Mietgut ist nicht versichert. Dem Kunden wird der Abschluss einer entsprechenden Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Dauer des Leistungszeitraumes einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau empfohlen.

Wir behalten uns vor, den zusätzlichen Zeitaufwand bei Nichterfüllen in Rechnung zu stellen.
Bei der Abholung wird das Mietgut sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Mietgut aus Geschirr, Besteck und / oder anderen Kleinteilen besteht, kann dies nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die endgültige Zählung und Kontrolle erst in den Räumlichkeiten von Schmitt´s Catering & Service stattfindet. Wir garantieren, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigungen entstehen.
Der Kunde muss das Mietgut sorgfältig behandeln.
Der Kunde gibt das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurück, in der er es erhalten hat.
Porzellan, Gläser und Besteck müssen durch den Kunden so zurückgegeben werden, dass sie sofort maschinell gereinigt werden können, das heißt ohne Essenreste, Fettreste, usw.
Tischwäsche und Dekostoffe müssen trocken zurückgegeben werden.
Fehlendes Mietgut, defektes Mietgut wie z.B. Brandflecken an Tischwäsche, Rotweinflecken die nicht entfernt werden können, zerbrochene Gläser usw. werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Pflichten des Kunden

Der Kunde muss uns unverzüglich informieren wenn:
-das Mietgut bei der Anlieferung nicht vollständig ist
-das Mietgut beschädigt ist
-das Mietgut gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist
Dies muss binnen 2 Stunden nach der Warenübergabe erfolgen.
Das Mietgut darf durch den Kunden ausschließlich der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden. Ohne vorherige Zustimmung von uns darf der Kunde keine Veränderungen am vermieteten Material vornehmen.
Wir behalten uns vor, an Orten, an denen Mietgut von uns oder unseren Partnerfirmen aufgestellt wird, zu Marketingzwecken für Schmitt´s Catering & Service Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
Es ist nicht gestattet, das Mietgut zu bekleben, zu bemalen oder bekleben oder bemalen zu lassen.
Die Anbringung von Werbematerial kann nur erfolgen, wenn dies ohne jeglichen sichtbaren Schaden vom Kunden wieder entfernt wird.
Verunreinigungen die auf unnatürliche Weise entstehen werden bei erforderlicher Reinigung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Vermieterhaftung

Der Kunde kann Schadensersatz für die Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen.
Für eingebrachte Sachen des Kunden oder Dritter haften wir nicht, insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnlichen Risiken Sache des Mieters.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AS-Catering & Service jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

Zahlungsbedingungen bei größeren Equipmentlieferungen

Alle Kosten sowie Nebenkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Voraus durch Banküberweisung zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sich die Mietzeit verlängert.
Alle Rechnungen von AS-Catering & Service sind ohne Abzug binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
Eine Auslieferung / Abholung kann nur erfolgen, wenn aus vorhergegangenen Aufträgen keine Außenstände zu verzeichnen sind.
Datenschutz

Schutzrechte einschließlich von Urheberrechten verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich bei AS-Catering & Service. Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe und dergleichen nur für die Zwecke des Vertrages berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der zulässig.

Wir werden im Hinblick auf die personenbezogenen Daten der Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen wahren (insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz).

Personenbezogene Daten werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Kunde eingewilligt haben.

AS- Catering & Service ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen auf der Kundenseite zu prüfen.

Wir sind berechtigt, die Daten der Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Lieferanten, Musiker, Floristen, Techniker, etc.) erforderlich ist.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen ist Bad Kissingen.
Gerichtsstand ist Bad Kissingen. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Kunden befugt. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt ausnahmelos deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichts rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen bzw. die gesetzliche Regelung geltend zu machen.

Stand 1.6.24

Wir freuen uns auf eine gelungene Veranstaltung und danken für Ihr Vertrauen.
Stand: 01.01.2023